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Ihr pedelon-Team

AGB

Sehr geehrte Gäste,
wenn Sie mit uns reisen, wird ein Vertrag zwischen Ihnen und pedelon geschlossen. Die rechtlichen Belange werden in den folgenden Reisebedingungen geregelt. Sie entsprechen den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechtes. Hinsichtlich aller Umstände, die nicht durch die nachstehenden Bedingungen geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Reisebedingungen werden von Ihnen mit der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie deshalb den folgenden Text sorgfältig durch. Beachten Sie insbesondere, dass für alle angebotenen mehrtägigen Reisen eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erforderlich ist, für unsere Tagestouren 4 Personen.
Bevor Sie selbstständig Flüge oder Züge, Zusatzübernachtungen oder weitere Leistungen für die Reise buchen, versichern Sie sich bitte, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Pedelon kann bei einer Reiseabsage aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (siehe Punkt 10 b) keine Kostenerstattung gewähren.

1. Anmeldung

Sie können sich mittels unseres Anmeldeformulars im Katalog oder unter Verwendung des Internet-Formulars anmelden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der in unserem Katalog und Website enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Für unsere mehrtägigen Reisen gilt zusätzlich: Mit der Bestätigung erhalten Sie auch den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein und die „pedelon Reiseinformationen“, der Sie wichtige Informationen zur individuellen Anreise, Zusatzaufenthalte, Reisestart und -ende sowie sonstige relevante Hinweise entnehmen können.

2. Reisepreissicherung

pedelon hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen und notwendige Aufwendungen für die Rückreise, soweit diese infolgedessen anfallen, erstattet werden. Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.

3. Leistungen und Preise

Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der Reiseanmeldung, der Bestätigung und den Angaben laut Ausschreibung auf unserer Internetseite und unserem Katalog. Sie umfassen auch die Beförderungen auf den Zwischenstrecken und die bei einem vorgesehenen Besuch von Sehenswürdigkeiten anfallenden Eintritte und Gebühren. Ausgenommen hiervon sind Eigenbesichtigungen, Beförderungen an sogenannten „Ruhetagen/Aufenthaltstagen“ und optional gekennzeichnete Unternehmungen. Soweit in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, erfolgt die Anreise individuell. Ergänzende oder ändernde Absprachen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit pedelon, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Reisebüros sind nicht berechtigt, ergänzende oder ändernde Vereinbarungen oder Zusicherungen zu geben.
Alle Leistungen, die während der Reise von pedelon bezahlt werden, wie Taxi/Transport der Gruppe, Stadtführungen, Eintrittsgelder sowie Abendessen können bei Nichtinanspruchnahme während der Reise nicht erstattet oder umgebucht werden.
Ist die Flugbeförderung Bestandteil der Reise, kann dies mit Zwischenlandungen oder Umsteigen verbunden sein. Ggf. ist es notwendig, dass der Hinflug in den Nachmittags- oder Abendstunden, der Rückflug in den Vormittagsstunden stattfindet. Wir sind bemüht Flüge angepasst an den Reiseverlauf und ihre Wünsche zu buchen. Ansprüche wegen unzumutbarer Leistungsabweichungen bleiben unberührt.
Eine im Katalog angegebene touristische Einstufung der Hotels bezieht sich auf die jeweils übliche landestypische Klassifizierung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht treuwidrig herbeigeführt werden, jedoch nur soweit, als die Änderungen oder Abweichungen zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Vermittlung von Anschlussübernachtungen, kostenfreie Beratung bei Flugbuchungen

Vermitteln wir ausdrücklich in fremden Namen Anschlussübernachtungen bzw. beraten kostenfrei bei der Buchung von Flügen, so richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden.
Im Fall einer Stornierung von Ihrer Seite ist pedelon berechtigt, alle für Zusatzübernachtungen anfallenden Umbuchungs- oder Stornierungsentgelte der Leistungsträger einzuziehen bzw. einzubehalten. Sollte die Stornierung, Umbuchung oder Namensänderung dieser Leistungen nachweislich auf eine mangelhafte Leistung von pedelon zurückzuführen sein, fällt kein Entgelt an und ist in diesem Fall von pedelon rückzuerstatten. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung bei pedelon innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Je nach Tarif der gebuchten Leistung, Stornierungszeitpunkt sowie den Bedingungen der Leistungsträger kann es vorkommen, dass seitens des jeweiligen Leistungsträgers keinerlei Rückerstattung erfolgt.
pedelon wird dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte zu den Entgelten der Leistungsträger hinsichtlich Stornierungs- und Umbuchungskosten geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit der seitens der Leistungsträger gemachten Angaben.
Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften in seltenen Fällen Abflugzeiten verändern können, worauf wir keinen Einfluss haben. Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten sich die Leistungsträger ausdrücklich vor. Wir werden Sie über geänderte Abflugzeiten unverzüglich per eMail oder telefonisch informieren, wenn uns diese zur Kenntnis gelangen und versuchen, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. Die Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung aufgrund einer Leistungsänderung durch den Leistungsträger oder Veranstalter richtet sich nach dessen Bedingungen sowie den gesetzlichen Bedingungen gegenüber dem Veranstalter oder Leistungsträger.
Wir empfehlen allen Gästen, den aktuellen Flugplan zur Buchung über entsprechenden Online-Zugänge der Fluggesellschaften zu prüfen. pedelon kann keine Entschädigungszahlungen übernehmen; eventuelle Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Fluggastrechteverordnung der EU (EG 261/2004) und können in diesem Rahmen an die jeweilige Fluglinie gerichtet werden.

5. Anzahlung/Restzahlung des Reisepreises

Für unsere mehrtägigen Reisen gilt: Mit Zugang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung pro Person von 20 % des Reisepreises fällig.
Zahlungen können per Lastschrift oder Überweisung erfolgen. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Antritt der Reise fällig. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie bis ca. 2 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nicht innerhalb der in einer Mahnung gesetzten Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornoentschädigung nach Punkt 7 geltend machen. Bei kurzfristiger Buchung – wenn zwischen Buchungs- und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung und Sicherungsscheins in voller Höhe fällig.
Für unsere Tagestouren gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Reisepreis ist am Ende der Tour in bar an den Reiseleiter zu entrichten. Als Zahlungsbeleg erhalten Sie eine quittierte Rechnung ausgehändigt. Alternativ ermächtigen Sie uns am Reisetag, den Reisepreis per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.

6. Preisänderungen

Alle Preise gelten ausschließlich für Reisen, die im Kalenderjahr 2024 stattfinden. Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn für uns nach Vertragsabschluss aufgrund nicht von uns vorhersehbarer und zu vertretender Umstände sich Beförderungskosten, insbesondere bei Ölpreisverteuerung, Wechselkurse für die gebuchte Reise, Einreise- und Aufenthaltsgebühren, behördliche Gebühren und Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren erhöhen oder neu entstehen. Eine Erhöhung ist aber nur zulässig, wenn zwischen Reisebeginn und Vertragsabschluss mehr als zwei Monate liegen. Über eine solche Preiserhöhung, die nur die Summe der betragsmäßigen Erhöhung umfassen darf, informieren wir Sie unverzüglich, in jedem Falle spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Abreisetermin. Erhöht sich der Betrag um mehr als 8%, gelten die unter Punkt 7 aufgeführten Rechte.

7. Rücktritt vom Reisevertrag

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich eingereicht werden. Im Falle des Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen. Statt einer konkreten Berechnung der Rücktrittentschädigung, können wir eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen.
Bei Rücktritt berechnen wir pro Person:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab dem 5. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 80 % des Reisepreises
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Sie sind berechtigt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale. Wird der durch Ihren Rücktritt freiwerdende Platz durch einen anderen Reiseteilnehmer besetzt, berechnen wir nur die Entschädigung von € 50 p.P.
Sofern – z.B. wegen einer Pandemie – eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt bzw. ausdrücklich vor nicht notwendigen touristischen Reisen gewarnt wird, entfallen alle Stornokosten.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – ebenso wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns – die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anbieten können. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
Bei einer gemeinsamen Doppelzimmerbuchung für zwei Personen, die später in eine Einzelzimmer-Buchung für eine Person abgeändert wird, entstehen Stornogebühren aus dem anteiligen Reisepreis für eine Person. Für die reisende Person kommt zum bisherigen anteiligen Reisepreis ggf. ein Einzelzimmerzuschlag hinzu, allerdings nur, wenn nicht 80 % Stornogebühren anfallen.

8. Umbuchung der Reise

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dennoch nehmen wir nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eine Umbuchung bis 50 Tage vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr von € 50 pro Person vor. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 7 genannten Bedingungen (Stornokosten) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Falls Sie in Zusammenhang mit einer gebuchten Reise eine durch uns vermittelte Zusatzübernachtung bestellt haben, die Sie umbuchen oder absagen, berechnen wir gegebenenfalls anfallende Stornogebühren der betroffenen Leistungsgeber.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

9. Abbruch der Reise

Muss der Reiseteilnehmer die Reise, z.B. wegen Erkrankung, abbrechen, wird pedelon sich um Rückerstattung von Leistungsträgern bemühen, diese und anderweitig ersparte Aufwendungen nach Abzug einer angemessenen Bearbeitungspauschale an den Teilnehmer zu erstatten.

10. Kündigung des Reisevertrags durch pedelon oder den Gast

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b) Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 29 Tage vor Reiseantritt, bei unseren Tagestouren 3 Tage.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders in der Reiseausschreibung erwähnt, für alle mehrtägigen Radreisen 6 Personen, bei unseren Tagestouren 4 Personen. Wir behalten uns vor, eine Reise bis zu 29 Tage (Tagestouren: bis zu 3 Tagen) vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Tagestouren gilt zusätzlich folgender Absagegrund: Wenn 24 Std. vor Tourbeginn laut lokalem Wetterdienst eine Regenwahrscheinlichkeit von mehr als 85 % besteht.
pedelon ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erhalten Sie von uns Nachricht.
c) Wegen höherer Gewalt
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Unsere pedelon-Reiseleiter sind zum Ausspruch der Kündigung in diesem Fall bevollmächtigt. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Reklamationen, Vertragsobliegenheiten, Fristen, Schadenersatz

Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, einmal Grund zur Reklamation haben, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes nur zu, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt die pedelon-Reiseleitung entgegen. Sie ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Alternativ können Sie sich während der Bürozeiten direkt an pedelon wenden. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise nur kündigen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt haben. Eine solche Frist muss nicht eingeräumt werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber pedelon (Adresse siehe unten) geltend gemacht werden.
Der Reisende kann pedelon nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von pedelon gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von pedelon maßgebend.

12. Haftung

pedelon haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen im pedelon-Katalog und auf unserer Website und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungsträgers für die von diesem zu erbringenden Leistungen aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von pedelon weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit pedelon für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Pedelon haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet sind. Dies gilt z. B. für die Beförderung von Linienflügen und im Linienverkehr von Bahn, Bus oder Schiff oder in Mietwagen, für die dem Reisenden ein getrennter Beförderungsausweis ausgestellt worden ist. Wird im Rahmen einer pedelon-Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung mit einem Flugzeug erbracht und hierfür ein entsprechender Flugschein für den Reisenden ausgestellt, dann entfällt die Haftung von pedelon für diese Flugbeförderung. In diesem Fall tritt pedelon nur als Vermittler der Flugbeförderung zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft auf. Aus diesem Grund haftet pedelon nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug, für Flugausfälle, Umbuchungen, Verspätungen, Unfälle und sonstige Mängel in der Beförderung, z. B. Verlust oder verspätete Auslieferung des Reisegepäcks unserer Gäste. Eine etwaige Haftung regelt sich in allen diesen Fällen nach den Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften. Auf Wunsch machen wir unseren Gästen diese Beförderungsbedingungen bekannt.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich gegen Risiken, die mit einer Reise verbunden sind, zusätzlich und auf eigene Kosten zu versichern.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Für Reisen ins Ausland ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für alle von uns angebotenen Reiseländer genügt deutschen, schweizer und österreichischen Staatsbürgern ein Reisepass oder Personalausweis mit mindestens dreimonatiger Gültigkeit. Für Angehörige andere Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Beschaffung der bei Grenzübergang erforderlichen Reisedokumente wie Pass, Visum etc. sowie für die Einhaltung gesundheitspolizeilicher Formalitäten ist jeder selbst verantwortlich. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln und sind berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittkosten zu belasten – ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

14. Veröffentlichung von Reisefotos

Mit der Buchung erklären Sie Sich einverstanden, dass während der Reise durch pedelon-Mitarbeiter oder Mitreisende gefertigte Fotos oder Filme unentgeltlich für Marketingzwecke von pedelon (Katalog, Website, Newsletter u.a.) verwendet werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf ist schriftlich an pedelon zu richten.

15. Versicherungen

Wir legen Ihnen nahe, eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen. Sinnvoll ist auch eine Reisekrankenversicherung. Weitere Versicherungen, die mögliche Reiserisiken abdecken, sind die Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Prüfen Sie ob ein Abschluss für Sie sinnvoll ist.

16. Teilnahme mit dem eigenen Rad

Möchten Sie eine Reise mit dem eigenen Rad durchführen, ist dies in der Regel möglich und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, allerdings begründet sich daraus auch keine Reduktion des Reisepreises. Die Mitnahme muss uns im Vorfeld mitgeteilt und bestätigt werden. Hinsichtlich Beförderung, Betreuung und Verwahrung des Rades kommt ein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Das Rad wird wie unsere eigenen Räder verwahrt und befördert. Unsere Haftung für Sachschäden aus diesem gesonderten Vertragsverhältnis wird jedoch, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den Betrag von € 200 beschränkt. Der Gast organisiert den Transport zum Reisestart und trägt die dabei anfallenden Kosten selbst.

17. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, elektronisch verarbeitet und genutzt. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bearbeitet. Informationen hierzu erhalten Sie hier unter Datenschutz.

18. Informationsblatt für Pauschalreiseverträge

Mit der Buchungsbestätigung erhalten sie das gesetzlich vorgeschrieben Informationsblatt für Pauschalreiseverträge. In diesem werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Reisender aufgeklärt. Dieses ist hier auch online abrufbar: INFORMATIONSBLATT FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE

19. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Nur Sie selbst können – evtl. in Beratungen mit Ihrem Hausarzt – beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer Reise gewachsen ist, die jeder gesunde Mensch bewältigen kann. Für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich und Sie sind auch verantwortlich für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder die Sie anderen zufügen. Insbesondere bei der Teilnahme an Aktivitäten, z.B. eingeschobene Wanderungen, Boots- und Kanufahrten, sollten Sie Ihr persönliches Leistungsvermögen kritisch einschätzen (alternative Radrouten bzw. Beförderungsmöglichkeiten sind stets vorhanden, die Teilnahme ist also freiwillig).

Alle Angaben auf dieser Website entsprechen dem jeweiligen Katalogangebot zum Zeitpunkt der Drucklegung. Trotz größter Sorgfalt können Druck- oder Eingabefehler auftreten. Änderungen unseres Angebotes sind daher bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.

Veranstalter:

pedelon Reisen GmbH
Max-Planck-Str. 3
81675 München
Telefon: +49 89 61466980
Fax: +49 89 61466984
E-Mail: info@pedelon.com
www.pedelon.com
Amtsgericht München HRB 215200
Sitz: München
USt-IdNr.: DE298360029
Geschäftsführer: Christoph Schroth, Markus Grimm

Redaktionsschluss: 01. Dezember 2023